- Allgemeine Geschäftsbedingungen von helloparts
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GELTUNG DER AGB | VERTRAGSGEGENSTAND
- Die GoParts Technology GmbH (nachfolgend „Anbieter“) ermöglicht registrierten KFZ-Werkstätten (nachfolgend auch „Nutzer“) und KFZ-Teilelieferanten eine Digitalisierung und Automatisierung der Beschaffungsprozesse. Dazu hat Anbieter die eigene Software-as-a-Service (SaaS)-Plattform helloparts zur Bestellung von Ersatzteilen auf Basis von u.a. OEM-Daten entwickelt, die im Automotive Aftermarket eingesetzt wird (die „Plattform“).
- Die wesentliche Funktionsweise der Plattform sieht vor, dass sich KFZ-Werkstätten und KFZ-Teilelieferanten an die Plattform anschließen. Über die Plattform können KFZ-Werkstätten und KFZ-Teilelieferanten sodann zur Abwicklung der Reparaturen datengestützt kommunizieren und insbesondere die Bestellung von KFZ-Ersatzteilen abwickeln. Die technische Identifikation der für eine Reparatur erforderlichen Reparaturteile erfolgt u.a. über die Nutzung von OEM-Daten externer Datenlieferanten des Anbieters.
- Ein Zugriff auf die Plattform seitens der KFZ-Werkstätten erfolgt in der Regel über deren DMS-Software.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten ausschließlich. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers, die hiervon abweichen, werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Vertragsbedingungen des Nutzers gelten auch dann nicht, wenn der Anbieter in Kenntnis dieser Vertragsbedingungen Leistungen des Nutzers vorbehaltlos annimmt.
- Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung und der Betrieb der Plattform, die mittels einer Datenfernverbindung dem Nutzer als Software as a Service Leistung zur Nutzung ihrer Funktionalitäten zur Verfügung gestellt wird; die technische Ermöglichung der Nutzung der Plattform; die Einräumung von Nutzungsrechten an der Plattform sowie die Bereitstellung von Speicherplatz für die vom Nutzer durch Nutzung der Plattform erzeugten und/oder die zur Nutzung der Plattform erforderlichen Daten durch Anbieter gegenüber dem Nutzer.
- Der Zugang des Nutzers zum Internet ist nicht Gegenstand dieses Vertragsverhältnisses. Der Nutzer trägt die alleinige Verantwortung für die Funktionsfähigkeit seines Internet-Zugangs einschließlich der Übertragungswege zu seinen IT-Systemen.
- Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB während der
Laufzeit des Vertrages mit Wirkung für die Zukunft zu ändern und anzupassen, wenn dies aus
einem zwingenden Grund, wie etwa zwingenden betrieblichen Gründen, der Änderung von Gesetzen
oder der Rechtsprechung erforderlich wird, oder wenn ausschließlich neue Leistungen des Anbieters
(wie z.B. die Ausweitung des Angebotes durch die Bereitstellung weiterer Dienste) eingeführt
werden. Der Anbieter wird dem Kunden die geänderten Bedingungen vor dem geplanten Inkrafttreten in
Textform übermitteln und auf die Neuregelungen sowie das Datum des Inkrafttretens besonders
hinweisen. Zugleich wird der Anbieter dem Kunden eine angemessene, mindestens vier (4) Wochen lange
Frist für die Erklärung einräumen, ob er den geänderten Nutzungsbedingungen
widerspricht. Erfolgt innerhalb dieser Frist, welche ab Erhalt der Nachricht in Textform zu laufen
beginnt, kein Widerspruch, so gelten die geänderten Bedingungen als vereinbart. Der Anbieter wird
den Kunden bei Fristbeginn gesondert auf diese Rechtsfolge, d.h. das Widerspruchsrecht, die
Widerspruchsfrist und die Bedeutung des Schweigens hinweisen.
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DEFINITIONEN
- „Datendienste“ meint die Zurverfügungstellung von OEM-Daten über externe Datenlieferanten des Anbieters. Dem Anbieter steht es frei, andere oder weitere Datenlieferanten an die Plattform anzuschließen.
- „Ersatzteile“ meint die über die Plattform grds. erhältlichen Autoteile.
- “Höhere Gewalt” ist ein Ereignis, das für keine der Parteien vorhersehbar ist. Höhere Gewalt liegt in diesem Sinne insbesondere bei (i) Brand, Explosionen oder anderen Unfällen (ii) Sturm, Erdbeben, Tornados, Hochwasser, Vulkanausbrüchen oder anderen Naturkatastrophen; (iii) Krieg, Kriegsgefahr, Terrorismus, Aufstand oder anderen Unruhen; (iv) Epidemien, Pandemien, Quarantänebeschränkungen oder anderen Beschränkungen durch Maßnahmen des öffentlichen Gesundheitswesens, (v) Sanktionen oder Embargos, (vi) Ausfall/Fehlfunktion von Drittsoftware, Ausfall/Fehlfunktion der Netzwerkverbindung, Ausfall/Fehlfunktion der Internetverbindung, Ausfall der Stromversorgung oder (vi) Streik.
- “Vertrag“ sind diese AGB einschließlich sämtlicher Anhänge und Anlagen.
- “Werktag“ sind die Tage von Montag bis Freitag mit Ausnahme von Feiertagen am Sitz des
Anbieters.
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GELTUNGSREIHENFOLGE
- Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen AGB und den Anlagen dieses Vertrages finden die jeweiligen Bestimmungen in der nachfolgend bezeichneten Reihenfolge Anwendung:
- Anlage 1 Vereinbarung über Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO (AV-Vertrag) [hier abrufbar: PDF Download ]
- Anlage 2 (Leistungsbeschreibung) [hier abrufbar: PDF Download ]
- Anlage 3 (GT Motive Nutzungsbedingungen) [hier abrufbar: PDF Download]
- diese AGB
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VERTRAGSSCHLUSS UND VERTRAGSBEZIEHUNGEN ZWISCHEN NUTZERN DER PLATTFORM
- Die Nutzung der Plattform erfordert eine Registrierung zur Einrichtung eines Accounts. Mit dem vollständigen Abschluss der Registrierung zur Einrichtung eines Accounts gibt Nutzer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die kostenlose Nutzung der Basisversion der Plattform ab. Anbieter kann dieses Angebot nach eigenem Ermessen durch Zusendung einer Benachrichtigung an die angegebene E-Mail-Adresse mit den Zugangsdaten für den eingerichteten Account oder durch dessen Freischaltung annehmen.
- Klarstellend halten die Parteien einvernehmlich fest, dass
Anbieter die Ersatzteile über die Plattform nicht selbst zum Verkauf anbietet und er somit auch in
keinem Fall Vertragspartei einer Bestellung bzw. Vertrages über den Verkauf und/oder Erwerb von
Ersatzteilen ist. Dies sind ausschließlich die als Nutzer an die Plattform angeschlossenen
Ersatzteillieferanten. Der Anbieter leistet daher keinerlei Gewähr für die Durchführung
und Mängelfreiheit eines Erwerbes von Ersatzteilen. Anbieter stellt mit der Plattform lediglich die
technische Infrastruktur zur Anbahnung und Abwicklung zum Verlauf und/oder Erwerb der Ersatzteile
bereit.
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BEREITSTELLUNG UND ÄNDERUNGEN AN DER PLATTFORM
- Anbieter stellt Nutzer, zeitlich befristet auf die Laufzeit dieses Vertrages den Zugriff auf die Plattform zur Verfügung. Die Einzelheiten über die Form der Zugriffsmöglichkeit auf die Anbieter-Plattform ergeben sich aus Anlage 2 (Leistungsbeschreibung). Ort der Leistungsübergabe ist der Routerausgang des Rechenzentrums von Anbieter oder eines durch Anbieter eingesetzten Erfüllungsgehilfen.
- Die Bereitstellung der Plattform durch Anbieter umfasst das Hosting, den laufenden Betrieb, Wartung und Pflege von Soft- und Hardware der für den Betrieb verwendeten IT-Infrastruktur sowie die weiteren in diesem Vertrag vereinbarten Betriebsleistungen.
- Die im Jahresmittel durchschnittliche Verfügbarkeit der Live-Umgebung der Plattform, beträgt 98 % und steht 24/7 zur Verfügung. Ausgenommen davon sind erforderliche geplante Wartungsarbeiten sowie Störungen, die nicht im Einflussbereich von Anbieter liegen; insbesondere Höhere Gewalt sowie die Verfügbarkeit von externen Servern (wie z.B. die Server von Teilelieferanten, Datenlieferanten oder DMS-Systemen). Anbieter wird Nutzer nach Möglichkeit über geplante Wartungsarbeiten in angemessener Zeit vorab in Textform in Kenntnis setzen. Allerdings bleibt es Anbieter ausdrücklich vorbehalten, falls erforderlich, auch unangekündigte Wartungsarbeiten durchzuführen, insbesondere, wenn dies für die Daten- und Betriebssicherheit erforderlich ist.
- Der Anbieter behält sich unter Wahrung der berechtigten
Interessen des Kunden vor, einzelne Leistungen zu ändern, zu erweitern oder einzustellen,
insbesondere, wenn dies notwendig ist, um Missbrauch zu verhindern, oder der Anbieter hierzu aufgrund
gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist. Wird hierdurch die vertragsgemäße Nutzung der
vertragsgegenständlichen Leistungen durch den Kunden nicht nur unwesentlich beeinträchtigt,
ist der Kunde berechtigt, eine Preisanpassung zu verlangen oder den Vertrag zu kündigen. Der
Anbieter kann jederzeit Verbesserungen, Erweiterungen oder Anpassungen der ertragsgegenständlichen
Leistungen an den Stand der Technik vornehmen, soweit die Identität der Leistung gewahrt
bleibt.
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NUTZUNGSRECHTE
- Der Nutzer erhält unter Vorbehalt der vollständigen und bedingungslosen Zahlung der fälligen Vergütung das einfache, nicht-übertragbare, deutschlandweite, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages beschränkte, nicht unterlizenzierbare Recht, die Plattform über das Internet in dem im Vertrag eingeräumten Umfang für die eigenen geschäftlichen und nach diesem Vertrag erlaubten Zwecke des Nutzers zu nutzen. Darüberhinausgehende Rechte, insbesondere Rechte an der Plattform, einschließlich deren zugrunde liegender Software des Anbieters (die „Anbieter Technologie“), räumt der Anbieter dem Nutzer ausdrücklich nicht ein.
- Von der Rechteeinräumung ausgenommen sind Bestandteile der Plattform, die für Nutzer erkennbar Rechten Dritter und insbesondere Open Source Lizenzen unterliegen. Als erkennbar gelten insbesondere solche Bestandteile, die von Anbieter als Inhalte Dritter offengelegt werden, insbesondere die Daten von Datendiensten externer Datenlieferanten.
- Überlässt Anbieter dem Nutzer während der Laufzeit des Vertrages Ergänzungen (z.B. Patches, Ergänzungen der Dokumentation) oder eine Neuauflage der Plattform (z.B. Update, Upgrade) unterliegen diese den Bestimmungen dieses Vertrages.
- Der Nutzer ist nicht berechtigt, die Anbieter Technologie über die Maßgaben dieses Vertrages hinaus zu nutzen oder Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist der Nutzer nicht berechtigt, die Anbieter Technologie oder Teile hiervon entgeltlich oder unentgeltlich zu vervielfältigen und/oder zu veräußern oder in irgendeiner anderen Form an einen Dritten weiterzugeben, einem Dritten die Nutzung oder Kenntnisnahme zu ermöglichen oder die Software für einen Dritten zu nutzen, vor allem nicht zu vermieten oder zu verleihen. Das Nutzungsrecht erlischt mit Vertragsbeendigung gleich aus welchem Grund.
- Im Falle einer unberechtigten Nutzungsüberlassung hat der Nutzer den Anbieter auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den unberechtigten nutzenden Dritten zu machen, insbesondere dessen Namen und Anschrift mitzuteilen.
- Der Nutzer akzeptiert mit Zustimmung zu diesem Vertrag gleichzeitig die
Bestimmungen der allgemeinen Nutzungsbedingungen der Datenanbieter in Anlage 3. für die Nutzung von OEM-Daten
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PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
- Die Nutzung der Plattform in ihrer Basisversion ist für den Nutzer kostenlos. Sofern der Nutzer kostenpflichtige Leistungen bucht, wird der Anbieter den Nutzer rechtzeitig über die anfallenden Kosten informieren.
- Weitere Funktionen der Plattform werden dem Nutzer gegen Zahlung einer Vergütung angeboten. Hierzu wird der Anbieter dem Nutzer ein schriftliches Angebot unterbreiten, welches vom Nutzer akzeptiert werden muss. Akzeptiert der Nutzer das Angebot nicht, so ist der Anbieter berechtigt, die Funktionalität einzuschränken.
- Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer.
- Rechnungen werden ausschließlich elektronisch an die vom Nutzer gegenüber Anbieter nachweislich zuletzt in Textform mitgeteilte E-Mail-Adresse versandt. Im Falle von Änderungen in der E-Mail-Adresse hat der Nutzer Anbieter unverzüglich die aktuelle E-Mail-Adresse in Textform mitzuteilen.
- Entgelte sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Zahlungen sind ausschließlich unter Verwendung der von Anbieter angebotenen Zahlungsarten „Überweisung“, „Kreditkarte“ oder andere vom Anbieter noch zu definierende elektronische Zahlungsarten zu leisten. Zahlungen sind so rechtzeitig anzuweisen, das nach üblichem Bankgeschäftslauf mit einem Zahlungseingang innerhalb der Frist zu rechnen ist.
- Nur unbestrittene, rechtskräftig festgestellte oder in einem
synallagmatischen Verhältnis gerade zu der jeweils betroffenen Forderung des Anbieters stehende
Forderungen berechtigen den Nutzer zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung.
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PFLICHTEN DES NUTZERS
- Der Nutzer versichert, dass dieser Vertrag von ihm selbst oder von einem hinreichend bevollmächtigten Mitarbeiter oder Organ abgeschlossen worden ist.
- Der Nutzer hat die Zugangsdaten zu der Plattform sicher zu verwahren und darf diese nur jeweils berechtigten Personen zugänglich machen. Der Nutzer verpflichtet sich, für einen vertraulichen Umgang mit den Zugangsdaten Sorge zu tragen und Anbieter unverzüglich in Kenntnis zu setzen, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten unbefugten Personen bekannt geworden sein könnten.
- Der Nutzer verpflichtet sich, vor dem erstmaligen Zugang zur Plattform, dem jeweiligen Nutzungsbedingungen externer Datenlieferanten zuzustimmen.
- Der Nutzer hat seine auf der Plattform verarbeiteten Daten selbst regelmäßig und gefahrentsprechend zu sichern, soweit ihm dies technisch möglich ist.
- Eine Überlassung der Plattform durch Nutzer an Dritte ist untersagt, soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart oder für die vertragsgemäße Nutzung erforderlich.
- Nutzer wird alle Maßnahmen unterlassen, die die Funktionsweise der Plattform gefährden oder stören, sowie nicht auf Inhalte oder Daten zuzugreifen und diese verarbeiten, zu deren Zugriff oder Verarbeitung er nicht berechtigt ist. Weiterhin verpflichtet sich Nutzer, alle Sicherheitsvorkehrungen, funktionellen und sonstigen Einschränkungen der Plattform einzuhalten. Insbesondere darf Nutzer Schutz- oder Authentifizierungsmechanismen nicht entfernen, überwinden, deaktivieren oder anderweitig umgehen.
- Alle Rechte an Informationen, Bildern, Texten und anderen Inhalten, die im Rahmen der Nutzung der Plattform durch Nutzer an Anbieter übermittelt werden (die „Inhalte“) verbleiben bei Nutzer. Der Nutzer räumt Anbieter an diesen Inhalten ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht ein, die Inhalte insoweit zu nutzen, wie dies zur Erfüllung dieses Vertrages mit erforderlich ist. Anbieter ist berechtigt, an seine Erfüllungsgehilfen Unterlizenzen zu erteilen, soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist. Im Übrigen ist das Nutzungsrecht nicht übertragbar. Anbieter ist berechtigt, über die Dauer dieses Vertrages hinaus Inhalte des Nutzers vorzuhalten, soweit dies technisch oder rechtlich erforderlich ist. Insbesondere ist Anbieter befugt, Sicherungskopien der von Nutzern bereitgestellten Inhalte aufzubewahren und solche Informationen vorübergehen oder dauerhaft zu speichern, die für Buchhaltungs-, Dokumentations- und Abrechnungszwecke benötigt werden.
- Nutzer wird dafür Sorge tragen, dass seine über die Plattform übertragenen Informationen und eingestellten Inhalte nicht mit schädlichen Computerprogrammen (z.B. Viren, Würmern, Trojanischen Pferden oder anderer Malware) behaftet sind und dass er keinerlei Inhalte hochlädt oder versendet, die Dritte zur Preisgabe vertraulicher Informationen (z.B. Passwörter) verleiten sollen, Dritte belästigen, Dritte automatisch zu anderen Internet-Angeboten außerhalb der Plattform weiterleiten, Rechte Dritter verletzen, dazu dienen den bestimmungsgemäßen Betrieb der Plattform oder der IT-Infrastruktur von Anbieter zu beeinträchtigen oder anderweitig gegen geltendes Recht verstoßen.
- Nutzer gewährleistet, dass die von ihm übermittelten oder gespeicherten Inhalte keine Rechte Dritter (zum Beispiel Persönlichkeitsrechte, Rechte am eigenen Bild, Urheberrechte, Markenrechte etc.) verletzen oder sonst gegen geltendes Recht (zum Beispiel Datenschutzvorschriften) verstoßen („Verbotene Inhalte“).
- Der Nutzer stellt den Anbieter und seine Erfüllungsgehilfen von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei (einschließlich den Kosten erforderlicher Rechtsverteidigung), die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Plattform durch den Nutzer, insbesondere auf einer Verletzung seiner Pflichten nach dieser Ziffer 8 beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die mit der Nutzung Verbotener Inhalte verbunden sind. Erkennt der Nutzer oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung des Anbieters.
- Der Nutzer ist verpflichtet, die im Rahmen des Vertragsschlusses gemachten Angaben aktuell zu halten und Änderungen Anbieter unverzüglich mitzuteilen. Dies umfasst insbesondere Daten zu Kontakt- und Geschäftsinformationen des Nutzers.
- Es ist untersagt, über die Plattform angebahnte
Transaktionen zum Erwerb bzw. Verkauf von Ersatzteilen außerhalb der Plattform abzuschließen
und durchzuführen, um so mögliche Gebühren des Anbieters zu umgehen. Dem Anbieter steht
auf eigene Kosten ein Buchprüfungsrecht durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer,
vereidigten Buchprüfer oder einer sonstigen aus berufsrechtlichen Gründen zur Verschwiegenheit
verpflichteten Person zum Zwecke der Prüfung zu, ob sich Nutzer vertragsgemäß verhalten
hat, insbesondere, ob er das vorstehende Verbot des Satzes 1 beachtet hat. Ergibt eine Prüfung
der relevanten Unterlagen einen Verstoß des Nutzers, hat Nutzer die Kosten der Prüfung zu
ersetzen.
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RECHTE VON ANBIETER
- Anbieter ist berechtigt, Verbotene Inhalte unter Abwägung der beiderseitigen Interessen zu sperren oder zu entfernen; dasselbe gilt, wenn Anbieter hierzu gesetzlich, aufgrund einer Beschwerde eines Dritten, eines Gerichtsurteils oder einer behördlichen Anordnung verpflichtet ist.
- Anbieter ist berechtigt, Zugänge des Nutzers zu der Plattform
zu sperren, wenn (i) konkrete Anhaltspunkte bestehen, dass die Zugangsdaten missbraucht wurden oder
werden; (ii) Anhaltspunkte bestehen, dass sich unbefugte Dritte anderweitig Zugang zu der
IT-Infrastruktur des Nutzers verschafft haben; (iii) die Sperrung aus technischen Gründen zwingend
erforderlich ist; (iv) Anbieter aufgrund geltender Gesetze oder gerichtlich oder behördlich zur
Sperrung verpflichtet ist; (v) konkrete Anhaltspunkte bestehen, dass der Nutzer gegen seine
Verpflichtung aus Ziffer 8 verstößt und/oder (vi) der Nutzer trotz mehrmaliger Mahnung
mehr als 3 Monate mit der Zahlung des vereinbarten Entgelts in Verzug ist. Anbieter soll Nutzer die
Sperrung spätestens eine Woche vor Inkrafttreten der Sperrung in Text- oder Schriftform
ankündigen, soweit die Ankündigung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen zumutbar
und mit dem Zweck der Sperrung vereinbar ist.
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GEWÄHRLEISTUNG
- Anbieter leistet für Mängel bei der Bereitstellung der Plattform ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.
- Mängel sind wesentliche Abweichungen von dem vertraglich vereinbarten Funktionsumfang der Plattform Anlage 2 (Leistungsbeschreibung) mit Ausnahme der Datendienste.
- Für die Informationen der Datendienste kann Anbieter keine Gewährleistung übernehmen, insbesondere, weil eine Vorabkontrolle der Inhalte nicht erfolgt und vom Anbieter naturgemäß nicht geleistet werden kann. Der Anbieter leistet daher keine Gewähr und übernimmt keine Haftung weder für deren Richtigkeit, Aktualität bzw. Vollständigkeit, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind. Das Vorstehende gilt insbesondere für die Richtigkeit der Prüfung der Ersatzteile für die benötigten Zwecke, für die Richtigkeit der angezeigten und dem Nutzer von einem Partnerlieferanten kommunizierten Preise.
- Sind die von Anbieter nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen mangelhaft, wird Anbieter innerhalb angemessener Frist und nach Zugang einer schriftlichen (E-Mail ausreichend) Mängelrüge des Nutzers die Leistungen nach Wahl von Anbieter nachbessern oder erneut erbringen. Als Nachbesserung gilt auch die Bereitstellung von Nutzungsanweisungen, mit denen Nutzer aufgetretene Mängel zumutbar umgehen kann, um die Plattform vertragsgemäß zu nutzen.
- Schlägt die mangelfreie Erbringung der Leistungen aus Gründen, die Anbieter zu vertreten hat, auch innerhalb einer von Nutzer schriftlich gesetzten angemessenen Frist fehl, kann Nutzer die vereinbarte Vergütung um einen angemessenen Betrag mindern. Das Recht zur Minderung ist auf die Höhe des den mangelhaften Leistungsteil betreffenden monatlichen Festpreises beschränkt.
- Nutzer wird Anbieter eventuell auftretende Mängel unverzüglich mindestens in Textform anzeigen. Weiterhin wird Nutzer Anbieter bei der Behebung von Mängeln unentgeltlich in zumutbarer Weise unterstützen und Anbieter insbesondere sämtliche Informationen und Dokumente zukommen lassen, die Anbieter für die Analyse und Beseitigung von Mängeln benötigt.
- Neben Minderung nach vorstehenden Ziffern kann Nutzer Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und der Haftungsbeschränkung in Ziffer 11 verlangen.
- Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
- Die Verjährungsfrist für
Gewährleistungsansprüche beträgt ein Jahr, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit oder betreffen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit.
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HAFTUNG
- Anbieter haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.
- In Fällen einfacher Fahrlässigkeit haftet Anbieter bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine wesentliche Vertragspflicht im Sinne dieser Ziffer ist eine Pflicht deren Erfüllung die Durchführung dieses Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung sich der Nutzer deswegen regelmäßig verlassen darf. Ausgenommen hiervon sind die Datendienste.
- Anbieter haftet im Fall von Ziffer 11.2 nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden.
- Die Haftung für Schäden aufgrund von Datenverlust sind im Fall von Ziffer 11.2 auf den Betrag der Wiederherstellung der Daten beschränkt, der auch bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Sicherung der Daten durch Nutzer angefallen wäre, soweit Nutzer eine solche Sicherung technisch zumutbar möglich war. Ausgenommen hiervon sind die Datendienste.
- Die Haftung gemäß der vorstehenden Ziffer 11.2 ist beschränkt auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Maximal ist diese Haftung beschränkt auf die Summe aller Zahlungen des Nutzers an den Anbieter in dem Jahr, in den das Schadensereignis fällt.
- Die Haftungsbeschränkungen gelten zugunsten der Mitarbeiter, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen von Anbieter entsprechend.
- Eine etwaige Haftung Anbieter für gegebene Garantien (die ausdrücklich als solche bezeichnet sein müssen) und für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
- Anbieter unterhält eine geeignete Versicherung für die typischen Risiken im Rahmen der Erbringung der Leistungen, einschließlich einer Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung. Anbieter wird diesen Versicherungsschutz bis zum Ende des Vertrages und darüber hinaus bis zur Verjährung sämtlicher Mängelansprüche aufrechterhalten.
- Für Schäden, die durch Datendienste des externen Datenlieferanten des Anbieters herbeigeführt werden, haftet Anbieter nicht .
- Eine weitergehende Haftung von Anbieter ist ausgeschlossen.
Insbesondere ist die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel
gemäß § 536a Abs. 1, 1. Alt. BGB ausgeschlossen.
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HÖHERE GEWALT
Wird die Erbringung der vertraglichen Pflichten durch ein Ereignis der
Höheren Gewalt behindert, ist die betroffene Partei für die Dauer des Ereignisses der Höheren
Gewalt von der Verpflichtung zur Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit. Die Partei hat die andere
Partei unverzüglich schriftlich über die Umstände, die zum Eintritt Höherer Gewalt
geführt haben. Solange der Anbieter an der Erbringung der Vertragsleistungen durch ein Ereignis der
Höheren Gewalt gehindert ist, wird der Nutzer von seiner Zahlungspflicht befreit.
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VERTRAULICHKEIT
- Im Zusammenhang mit Durchführung des Vertrages werden die Parteien wechselseitig Kenntnis von vertraulichen Informationen erhalten. Vertrauliche Informationen umfassen alle Informationen (ob schriftlich, elektronisch, mündlich, digital verkörpert oder in anderer Form), die sich auf die Geschäftstätigkeit und die betrieblichen Abläufe der Parteien beziehen („Vertrauliche Informationen“). Nicht unter Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse fallen jedoch Informationen, (i) die den Parteien bereits vor Bekanntgabe durch die andere Partei bekannt waren, (ii) die der Öffentlichkeit auf andere Weise als durch einen Vertragsbruch zugänglich sind oder gemacht wurden, (iii) die von den Parteien unabhängig entwickelt wurden oder werden, oder (iv) die eine Partei rechtmäßig von einem Dritten erhalten hat, ohne dass dieser Beschränkungen in Bezug auf die Vertraulichkeit oder deren Verwendung unterlag.
- Die Parteien werden Vertrauliche Informationen vertraulich behandeln
und diese weder direkt noch indirekt Dritten zur Kenntnis zu geben oder anderweitig zur Verfügung
zu stellen, sofern die hiervon betroffene Partei hierzu nicht ausdrücklich ihr Einverständnis
gegeben hat. Von der vorstehenden Geheimhaltungspflicht sind lediglich solche Informationen ausgenommen,
deren Weitergabe zur ordnungsgemäßen Erfüllung des vorliegenden Vertrages erforderlich
ist.
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DATENSCHUTZ UND DATENWEITERGABE
- Hinsichtlich der personenbezogenen Daten, die Anbieter im Rahmen dieses Vertrages im Auftrag von Nutzer verarbeitet, schließen die Parteien eine separate Auftragsverarbeitungsvereinbarung (Vereinbarung über Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO) auf Basis des Musters gemäß Anlage 1 ab. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und der AVV gehen die Regelungen der AVV vor (siehe auch Ziffer 3.1).
- Ggf. kann es erforderlich sein, dass dem Nutzer die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen externer Datenlieferanten des Anbieters zur Kenntnis gebracht und zuzustimmen sind. In diesem Fall wird Anbieter den Nutzer über dieses Erfordernis rechtzeitig informieren.
- Dem Nutzer ist bekannt und erklärt seine Einwilligung hierzu, dass für die Nutzung der Plattform die Übermittlung von relevanten Daten des Nutzers (Firmenname, Adresse, Auftragsnummer, Bestellart, Kundennummer, Besteller, Datum, Fahrgestellnummer, Ersatzteilnummern, usw.) an die Plattform nötig ist und zwischen Anbieter und Teilelieferant ausgetauscht werden.
- Anbieter ist berechtigt, im Rahmen der Plattformnutzung insbesondere von Bestellungen erhobene, nicht personenbezogene Daten des (nachfolgend für die Zwecke dieser Ziffer 14.4, die „DATEN“) an Dritte, weiterzugeben, sofern der Nutzer diesem Dritten ggü. dem Erhalt der DATEN zugestimmt hat. Es werden keine personenbezogenen Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 1 DSGVO weitergegeben.
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LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG
- Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart; beginnt die Vertragslaufzeit mit dem Datum, das in der Auftragsbestätigung des Anbieters als Vertragsbeginn genannt ist ohne Mindestlaufzeit. Der Vertrag kann monatlich ordentlich gekündigt werden.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Insoweit gelten die gesetzlichen Vorschriften. Ein Verkauf von einzelnen Geschäftsbereichen des Anbieters oder ein Gesellschafterwechsel begründen kein Sonderkündigungsrecht des Nutzers. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere dann vor, (i) wenn der Nutzer mit der Zahlung von Rechnungen für zwei aufeinander folgende Monate oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung in Verzug ist oder (ii) in einem Zeitraum, der sich über mehr als drei Monate erstreckt, mit der Entrichtung der Vergütung in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Vergütung für drei (3) Monate erreicht, (iii) wenn der Nutzer auch nach erfolgter Abmahnung gegen seine Pflichten aus Ziffer 10 verstößt und/oder (iv) wenn der Anbieter sich aus unternehmerischen Gründen dazu entschließt, den Betrieb der Plattform einzustellen.
- Alle Kündigungen nach diesem Vertrag haben mindestens in
Textform gem. § 126 b BGB zu erfolgen. Darüber hinaus gilt die „elektronische
Signatur“. Das Erfordernis der „elektronischen Signatur“ gilt auch für den
Verzicht oder Änderung auf diese Klausel.
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SONSTIGES
- Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder seiner Anhänge zum Vertrag bedürfen mindestens der Textform gem. § 126 b BGB, darüber hinaus der „elektronischen Signatur“. Diese sind von beiden Vertragsparteien zu unterzeichnen. Das Erfordernis der „elektronischen Signatur“ gilt auch für den Verzicht oder Änderung auf diese Klausel.
- Der Anbieter ist berechtigt, die Rechte und die Pflichten aus diesem Vertrag sowie den Vertrag als Ganzes auf ein verbundenes Unternehmen gemäß §§ 15 ff. AktG ohne vorherige Zustimmung des Nutzers zu übertragen.
- Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Verweist dieses Recht auf ausländische Rechtsordnungen, so sind solche Verweisungen unwirksam. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
- Gerichtsstand für sämtliche sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist Berlin, vorbehaltlich zwingender abweichender gesetzlicher Gerichtsstände. Der Anbieter behält sich das Recht vor, auch an einem anderen zuständigen Gerichtsstand Klage zu erheben.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, sich auf wirksame Regelungen zu verständigen, die wirtschaftlich dem intendierten Zweck der unwirksamen Regelungen am nächsten kommen. Dies gilt entsprechend für die Schließung etwaiger Lücken in diesem Vertrag.
ANLAGE 1
Vereinbarung
über Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO (AV-Vertrag)
Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag (Auftragsverarbeitungsvertrag)
Vorbemerkungen
Zwischen der GoParts Technology GmbH (der „Auftragnehmer“) und dem Kunden (der „Auftraggeber“) besteht ein Vertrag für die Nutzung der SaaS-Lösung helloparts des Auftragnehmers (der „Hauptvertrag“). Der Hauptvertrag sieht unter anderem eine Verarbeitung von Daten durch den Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers vor. Bei diesen Daten kann es sich auch um personenbezogene Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 1 DSGVO handeln. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (Betroffener) beziehen. Soweit die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers betroffen ist (Auftragsverarbeitung), ergänzt diese Auftragsverarbeitungsvereinbarung (die „AVV“) den Hauptvertrag. Insoweit gehen abweichende Regelungen in dieser AVV den Regelungen des Hauptvertrages vor. Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten beachten die Parteien die datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
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ZUSTANDEKOMMEN, GEGENSTAND UND DAUER DER AVV
- Diese AVV kommt zustande durch Angebot und Annahme. Das Angebot zum Abschluss dieser AVV liegt in der Zurverfügungstellung dieser AVV durch den Auftragnehmer im Rahmen der Registrierung des Auftraggebers. Die Annahme des Auftraggebers liegt im Anklicken des Klickfeldes zur Bestätigung des Zustandekommens dieser AVV im Rahmen der Registrierung.
- Der Gegenstand der Verarbeitung ist das Erheben und Verarbeiten von personenbezogenen Daten im Rahmen der Nutzung der Plattform helloparts. Die personenbezogenen Daten, die gemäß dieser AVV verarbeitet werden, sind solche, die der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers erhoben hat, oder die dem Auftragnehmer vom Auftraggeber zur Auftragsverarbeitung übermittelt worden sind. Der Auftraggeber gewährleistet, dass aus den für ihn zu erhebenden oder von ihm übermittelten Daten nicht die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit einer natürlichen Person hervorgehen. Ebenso handelt es sich nicht um Daten über strafrechtliche Verurteilungen oder Straftaten und nicht um genetische Daten, biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, um Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer solchen Person.
- Die Dauer des Auftrags (Laufzeit dieser AVV) entspricht der Dauer der tatsächlichen Verarbeitung personenbezogener Daten aufgrund der Regelungen des Hauptvertrages. Diese AVV endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Beendigung der tatsächlichen Verarbeitung personenbezogener Daten aufgrund der Regelungen des Hauptvertrages. Eine Kündigung dieser AVV ohne Beendigung des Hauptvertrages ist ausgeschlossen. Nach Abschluss der Erbringung der Verarbeitungsleistungen wird der Auftragnehmer alle personenbezogenen Daten nach Wahl des Auftraggebers löschen oder zurückgeben, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten eine Verpflichtung zur Speicherung dieser personenbezogenen Daten besteht. Auf Verlangen wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Löschung noch einmal gesondert bestätigen.
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INHALT DES AUFTRAGS
- Die Verarbeitung der Auftraggeberdaten durch den Auftragnehmer erfolgt ausschließlich in der in Anlage 1 spezifizierten Art sowie in dem dort spezifizierten Umfang und Zweck. Der Kreis der von der Datenverarbeitung betroffenen Personenkategorien sowie die Art der betroffenen Daten ist ebenfalls in Anlage 1 zu dieser AVV festgelegt.
Der Auftragnehmer wird die Daten zu keinen anderen als den vertraglichen Zwecken verarbeiten. Insbesondere wird er die Daten nicht außerhalb des Auftrags an Dritte übermitteln. Kopien wird der Auftragnehmer nur für die auftragsgemäße Verarbeitung der Daten herstellen (bspw. Sicherheitskopie).
- Der Auftraggeber bleibt für die Verarbeitung personenbezogener Daten, die in seinem Auftrag erfolgt, allein verantwortlich. Der Auftragnehmer wird personenbezogenen Daten nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen – auch in Bezug auf die Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation – verarbeiten, sofern er nicht durch das Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem der Auftragsverarbeiter unterliegt, hierzu verpflichtet ist; in einem solchen Fall teilt der Auftragsverarbeiter dem Verantwortlichen diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet. Die Verantwortlichkeit des Auftraggebers bezieht sich insbesondere darauf, dass die vertrags- und weisungsgemäße Datenverarbeitung rechtmäßig ist, die Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten eingehalten werden und deren Einhaltung nachgewiesen werden kann.
- Die Weisungen werden anfänglich durch den Hauptvertrag und diese AVV festgelegt und dokumentiert. Die anfänglichen Weisungen kann der Auftraggeber später durch gesonderte Weisung (Einzelweisung) ändern, ersetzen oder ergänzen. Die Einzelweisung muss sich im Rahmen des Auftrags bewegen und ist ebenfalls zu dokumentieren. Wird eine Einzelweisung wegen besonderer Dringlichkeit mündlich erteilt, ist sie unverzüglich in dokumentierter Form zu bestätigen. Dabei meint Weisung jede Vorgabe, die sich auf einen bestimmten datenschutzmäßigen Umgang mit den nach dieser AVV im Auftrag verarbeiteten Daten bezieht (bspw. Löschung, Anonymisierung und Berichtigung von Daten oder die Einschränkung der Datenverarbeitung).
- Ist der Auftragnehmer der Auffassung, dass eine Weisung gegen die gesetzlichen Vorschriften verstößt, wird er den Auftraggeber unverzüglich informieren. Insoweit ist der Auftragnehmer berechtigt, die Umsetzung der Weisung solange auszusetzen, bis sie vom Auftraggeber in dokumentierter Form geändert oder bestätigt wird.
- Die Auftragsverarbeitung erfolgt in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU). Die Übermittlung der verarbeiteten Daten in ein Drittland bedarf der Zustimmung durch den Auftraggeber, die nur aus wichtigem Grund verweigert werden darf. Einen Grund für die Verweigerung stellt es insbesondere dar, wenn das Drittland kein angemessenes Schutzniveau bietet oder sonst die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Übermittlung der Daten in das jeweilige Land nicht gegeben sind. Zweifel gehen insoweit zu Lasten des Auftragnehmers.
- Der Auftraggeber wird in Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung niemanden einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung einschließlich Profiling beruhenden Entscheidung unterwerfen, die dem Betroffenen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder ihn in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Ebenso lässt der Auftraggeber die Daten nicht im Auftrag für ein Angebot verarbeiten, das einem Kind direkt gemacht wird (bspw. für speziell an Kinder gerichtete Dienste).
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ANSPRECHPARTNER
- Die Parteien werden sich zur Durchführung dieser AVV wechselseitig Ansprechpartner benennen. Der Ansprechpartner des Auftragnehmers ist zugleich die Person, die gegenüber dem Auftraggeber berechtigt ist, datenschutzrechtliche Weisungen nach dieser AVV zu empfangen. Der Ansprechpartner des Auftraggebers ist zugleich die Person, die gegenüber dem Auftragnehmer berechtigt ist, datenschutzrechtliche Weisungen nach dieser AVV zu erteilen ggü. dem Auftragnehmer.
- Die Parteien können ihre Ansprechpartner jederzeit ändern. Es können mehrere Ansprechpartner benannt werden, die jeweils einzeln weisungs- bzw. empfangsberechtigt sind. Ist der Ansprechpartner einer Partei mehr als nur vorübergehend nicht erreichbar, hat die Partei den Ansprechpartner jedenfalls für die Dauer der Nichterreichbarkeit zu ändern. Die Änderung eines Ansprechpartners hat in dokumentierter Form zu erfolgen.
- Ist eine Partei nicht in der EU niedergelassen, hat sie
schriftlich einen Vertreter zu benennen. Dieser Vertreter vertritt die Partei in Bezug auf die ihr nach
den datenschutzrechtlichen Vorschriften in der EU obliegenden Pflichten. Dazu muss der Vertreter in
einem der Mitgliedstaaten der EU niedergelassen sein, in dem sich die von der Auftragsverarbeitung
betroffenen Personen befinden. Ein solcher Vertreter ist in dieser AVV als Ansprechpartner zu benennen.
Bei der Benennung ist zu vermerken, dass es sich um einen Vertreter im Sinne der DSGVO
handelt.
-
RECHTE UND PFLICHTEN
- Der Auftragnehmer gewährleistet, dass sich die zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Dies gilt insbesondere für die dem Auftragnehmer unterstellten Personen (Mitarbeiter), die Zugang zu den im Auftrag verarbeiteten Daten haben. Zugleich stellt der Auftragnehmer sicher, dass seine Mitarbeiter diese Daten nur nach den Weisungen des Auftraggebers verarbeiten, sofern sie nicht nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem der Auftragsverarbeiter unterliegt, zu einer anderweitigen Verarbeitung verpflichtet ist. Die Pflicht zur Vertraulichkeit bzw. Verschwiegenheit gilt auch über das Ende des Auftrags hinaus.
- Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber dabei, seiner Pflicht zur Beantwortung von Anträgen auf Wahrnehmung der Rechte nachzukommen, die den Betroffenen gegenüber dem Auftraggeber gesetzlich zustehen. Wendet ein Betroffener sich an den Auftragnehmer, leitet dieser den Antrag des Betroffenen unverzüglich an den Auftraggeber weiter. Ohne eine Weisung des Auftraggebers wird der Auftragnehmer Betroffenenanträge nicht selbst beantworten. Außerdem unterstützen die Parteien sich unter Berücksichtigung der Art der Auftragsverarbeitung und der ihnen zur Verfügung stehenden Informationen bei der Einhaltung ihrer gesetzlichen Pflichten zum Datenschutz. Namentlich gilt dies für die Pflicht, die Sicherheit der Verarbeitung zu gewährleisten, Verletzungen des Datenschutzes an die Aufsichtsbehörde zu melden sowie die Betroffenen davon zu benachrichtigen, eine Datenschutz-Folgeabschätzung durchzuführen, die Aufsichtsbehörde zu konsultieren und ein Verzeichnis der Tätigkeiten bei der Auftragsverarbeitung zu erstellen.
- Die Parteien stellen sich auf Verlangen alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der in dieser AVV zum Datenschutz niedergelegten Pflichten zur Verfügung. Das gleiche gilt für die Informationen, die zum Nachweis der Einhaltung der in den gesetzlichen Vorschriften über die Auftragsverarbeitung niedergelegten Pflichten erforderlich sind. Darüber hinaus ermöglicht der Auftragnehmer Überprüfungen einschließlich Inspektionen, die vom Auftraggeber oder einem von diesem beauftragten Prüfer durchgeführt werden. Der Auftragnehmer kann gegen einen Prüfer, der mit ihm in Wettbewerb steht, Einspruch erheben. Für Inspektionen, die vor Ort beim Auftragnehmer durchgeführt werden müssen, vereinbart der Auftraggeber rechtzeitig vorher einen Termin. Vor der Überprüfung hat sich der Auftraggeber bzw. Prüfer zur Vertraulichkeit zu verpflichten. Dies gilt nicht, wenn ausgeschlossen ist, dass der Auftraggeber bzw. Prüfer mit anderen als den nach dieser AVV verarbeiteten Informationen in Berührung kommt. Soweit erforderlich, trägt der Auftragnehmer zu der Überprüfung bei. Der Nachweis von Maßnahmen, die nicht nur den konkreten Auftrag betreffen, kann auch durch Testate oder Berichte einer unabhängigen Stelle (bspw. Wirtschaftsprüfer oder Datenschutzauditor) erbracht werden. Das gleiche gilt für genehmigte oder sonst geeignete Zertifizierungen durch eine unabhängige Stelle.
- Wird dem Auftragnehmer eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten bekannt, die im Auftrag verarbeitet werden, meldet er dies unverzüglich dem Auftraggeber. Das gleiche gilt, wenn die im Auftrag verarbeiteten Daten beim Auftragnehmer von einer Pfändung oder Beschlagnahme, von einem Insolvenzverfahren oder von ähnlichen Maßnahmen betroffen sind. Bei Gefahr im Verzug ist der Auftragnehmer berechtigt und verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass die Verantwortung für die betroffenen Daten beim Auftraggeber liegt. Die Parteien werden angemessene Maßnahmen zur Sicherung der Daten und zur Minderung möglicher nachteiliger Auswirkungen, insbesondere auch für die betroffenen Personen, ergreifen und sich bei der Dokumentation unterstützen. Auch über Maßnahmen, die eine Aufsichtsbehörde in Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung ergreift, werden die Parteien sich informieren, soweit dies zulässig ist.
-
TECHNISCHE UND ORGANISATORISCHE MASSNAHMEN
- Der Auftragnehmer führt geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durch, dass die Verarbeitung im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen erfolgt und den Schutz der Rechte der Betroffenen gewährleistet. Dabei berücksichtigt der Auftragnehmer den Stand der Technik, die Implementierungskosten und die Art, den Umfang, die Umstände und die Zwecke der Auftragsverarbeitung sowie die unterschiedliche Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen. Insgesamt wird der Auftragnehmer durch seine technischen und organisatorischen Maßnahmen ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau gewährleisten. Diese Maßnahmen schließen unter anderem ein: a) die Pseudonymisierung und Verschlüsselung personenbezogener Daten, b) die Fähigkeit, die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme und Dienste im Zusammenhang mit der Verarbeitung auf Dauer sicherzustellen sowie c) die Fähigkeit, die Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten und den Zugang zu ihnen bei einem physischen oder technischen Zwischenfall rasch wiederherzustellen. Die für den Auftraggeber verarbeiteten Daten werden nach Möglichkeit technisch und organisatorisch von anderen Daten getrennt.
- Im Einzelnen können die ergriffenen Maßnahmen der
Anlage 3 zu dieser AVV entnommen werden. Der Auftraggeber erkennt diese Maßnahmen als nach
dem Stand der Technik ausreichend an. Die Einhaltung und die Wirksamkeit der technischen und
organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung werden vom
Auftragnehmer regelmäßig überprüft und erforderlichenfalls aktualisiert. Bei der
Überprüfung wird der Auftragnehmer die Risiken berücksichtigen, die mit der Verarbeitung,
insbesondere durch Vernichtung, Verlust oder Veränderung, ob unbeabsichtigt oder
unrechtmäßig, oder unbefugte Offenlegung von beziehungsweise unbefugten Zugang zu
personenbezogenen Daten, die übermittelt, gespeichert oder auf andere Weise verarbeitet wurden,
verbunden sind. Bei der Aktualisierung wird der Auftragnehmer das nach dieser AVV gewährleistete
Schutzniveau nicht unterschreiten. Wesentliche Änderungen, die sich durch die Aktualisierung der
Maßnahmen ergeben, wird der Auftragnehmer dokumentieren.
-
UNTERAUFTRAGNEHMER
- Der Auftragnehmer nimmt zurzeit die in Anlage 2 genannten
Auftragsverarbeiter (Unterauftragnehmer) in Anspruch. Soweit ein Unterauftragnehmer die Daten in einem Drittland verarbeitet, ist dies zu
vermerken. Zugleich ist anzugeben, woraus das angemessenes Schutzniveau für die Datenverarbeitung
durch den Unterauftragnehmer folgt. Insoweit stimmt der Auftraggeber der Datenübermittlung in das
Drittland zu.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, weitere Unterauftragnehmer hinzuzuziehen oder die in Anspruch genommenen Unterauftragnehmer durch andere Unterauftragnehmer zu ersetzen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber jedoch vorab über die beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder Ersetzung. Dadurch erhält der Auftraggeber die Möglichkeit, gegen die beabsichtigte Änderung Einspruch zu erheben. Der Einspruch ist innerhalb eines Ausschlussfrist von zwei Wochen ab Erhalt der Information über die beabsichtigte Änderung zu erheben. Sowohl die Information als auch der Einspruch bedürfen der Textform, wobei der Auftragnehmer den Auftraggeber in der Information noch einmal auf die Ausschlussfrist hinweisen wird. Erhebt der Auftraggeber ohne wichtigen Grund Einspruch gegen die Änderung, ist der Auftragnehmer mit einer Frist von sechs Wochen zur vorzeitigen Kündigung sowohl dieser AVV als auch des Hauptvertrages berechtigt.
- Der Auftragnehmer hat den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kann. Der Auftragnehmer wird den Unterauftragnehmern im Wege einer AVV dieselben Datenschutzpflichten auferlegen, die in dieser AVV zwischen den Parteien festgelegt sind. Insbesondere muss der Unterauftragnehmer geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchführen, dass die Verarbeitung entsprechend den datenschutzrechtlichen Anforderungen erfolgt. Kommt ein Unterauftragnehmer seinen Datenschutzpflichten nicht nach, so haftet der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber für die Einhaltung der Pflichten des jeweiligen Unterauftragnehmers. Der Auftragnehmer wird im Auftrag des Auftraggebers verarbeitete Daten erst an einen Unterauftragnehmer übermitteln, wenn dafür die Voraussetzungen nach dieser AVV gegeben sind.
- Nicht als Unterauftragnehmer zu verstehen sind Dritte, von
denen der Auftragnehmer Leistungen als Nebenleistung zur Unterstützung bei der
Vertragsdurchführung in Anspruch nimmt. Dazu zählen etwa Telekommunikations-, Post-, Wartungs-
und Prüfungsdienste. Auch insoweit wird der Auftragnehmer jedoch Maßnahmen treffen, um ein
dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten (bspw. Vertraulichkeitsverpflichtung,
Überwachung oder Verschlüsselung).
-
KOSTEN
- Der Auftragnehmer erbringt die Umsetzung der durch den Hauptvertrag festgelegten Weisungen und sorgt für die Einhaltung der allgemeinen und technischen und organisatorischen Maßnahmen, ohne dem Auftraggeber dafür Kosten nach diesem AVV zu berechnen. Insoweit sind die Tätigkeiten des Auftragnehmers also schon durch die Vergütung nach Maßgabe des Hauptvertrages abgegolten. Das gleiche gilt für Einzelweisungen, die der Auftraggeber über das Verarbeitungssystem des Auftragnehmers nach dem Hauptvertrag selbst umsetzen kann und auch selbst umsetzt (bspw. Löschung von Daten über ein Webinterface).
- Dagegen fallen die Kosten für die Umsetzung von Weisungen, die über vertragliche Vereinbarungen hinausgehen und auch nicht erforderlich sind, um Rechtsverstöße im Zuständigkeitsbereich des Auftragnehmers zu verhindern, dem Auftraggeber zur Last. Der Auftragnehmer kann angemessene Sicherheiten verlangen, bevor er Weisungen ausführt, die nach objektiv nachvollziehbarer Einschätzung des Auftragnehmers rechtwidrig sind und bei deren Umsetzung Schäden drohen.
- Auf Verlangen wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber vorab eine Kostenschätzung geben. Zu den Kosten gehört auch eine angemessene Vergütung des Arbeitsaufwands. Abweichende Kostenregelungen aus dem Hauptvertrag oder einer in den Hauptvertrag einbezogenen Preisliste, die sich auf datenschutzrechtliche Maßnahmen beziehen, gehen dieser Kostenregelung vor. Ebenso fallen die Kosten für Maßnahmen, deren Erforderlichkeit eine Partei schuldhaft verursacht hat, dieser Partei zur Last. Ein Mitverschulden der jeweils anderen Partei ist jedoch zu berücksichtigen.
-
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Diese AVV bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Regelungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. An die Stelle der unwirksamen Regelungen treten die gesetzlichen Bestimmungen. Diese AVV gilt nicht für die Verarbeitung von Daten ohne Personenbezug. Dies auch dann nicht, wenn sie von den Parteien versehentlich oder rechtsirrig als personenbezogen eingestuft worden sind. Solange am Personenbezug Zweifel bestehen, werden die als personenbezogen eingestuften Daten jedoch vorsorglich als personenbezogen behandelt. Für Daten ohne Personenbezug gelten allein die Regelungen des Hauptvertrages.
- Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Eine Regelung zum Gerichtsstand und zur Haftungsbeschränkung im Hauptvertrag gilt auch für diese AVV, ohne dass dadurch die gesetzlichen Rechte der Betroffenen beschränkt werden.
- Diese AVV ist schriftlich abzufassen, was auch in einem elektronischen Format erfolgen kann. Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung dieses AVV müssen in dokumentierter Form erfolgen. Dokumentierte Form im Sinne dieses AVV meint mindestens die Textform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Anlage 1:
- Konkretisierung von Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung Datenarten und der Kategorien betroffener Personen
Anlage 2:
- Verzeichnis der Unterauftragnehmer
Anlage 3:
- Technische und organisatorische Maßnahmen
ANLAGE 1 - KONKRETISIERUNG VON ART. UMFANG UND ZWECK DER DATENVERARBEITUNG |
DATENARTEN UND
DER KATEGORIEN BETROFFENER PERSONEN
Art der Verarbeitung |
|
Zweck der Verarbeitung |
|
Art der personenbezogenen Daten |
|
Kategorien |
|
Art der Verarbeitung
Der Auftragsverarbeiter führt im Auftrag des Auftraggebers die folgenden Verarbeitungstätigkeiten durch:
- Erfassung von Bestelldaten für Ersatzteilbestellungen
- Speicherung der Bestelldaten
- Bereitstellung und Verwaltung eines Online-Portals zur Abwicklung der Bestellungen
- Durchführung von Analysen auf Basis der Bestelldaten zur Optimierung von Bestellprozessen
- Bereitstellung von Berichten und Statistiken für den
Auftraggeber
Zweck der Verarbeitung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragsverarbeiter erfolgt zu folgenden Zwecken:
- Abwicklung und Verwaltung von Teilebestellungen
- Unterstützung des Auftraggebers bei der effizienten Bestellung und Verwaltung von Ersatzteilen
- Bereitstellung von Analyse- und Reporting-Tools zur Optimierung von Bestell- und Lagerprozessen
- Verbesserung der Geschäftsprozesse des Auftraggebers durch
datenbasierte Entscheidungen
Art der personenbezogenen Daten
Im Rahmen der Auftragsverarbeitung werden folgende Arten personenbezogener Daten verarbeitet:
- Kontaktdaten der Mitarbeiter des Auftraggebers (z.B. Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer)
- Bestelldaten (z.B. bestellte Ersatzteile, Bestellzeitpunkt, Lieferadresse)
- Nutzungsdaten des Online-Portals (z.B. Login-Daten, Nutzungsverhalten)
- Analysedaten (z.B. statistische Auswertungen der
Bestellhistorie)
ANLAGE 2 – VERZEICHNIS UNTERAUFTRAGNEHMER
Firma Unterauftragnehmer |
Beschreibung Verarbeitungstätigkeit |
GoGroup |
Softwareentwicklung |
AWS |
Application Hosting |
Google Workspace |
Office, Communications & Cloud Software |
ANLAGE 3: TECHNISCHE UND ORGANISATORISCHE
MASSNAHMEN
Zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen hat der Auftragnehmer folgende Maßnahmen i.S.d. Art. 32 DSGVO getroffen, um
- Unbefugten den Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet oder genutzt werden, zu verwehren (Zutrittskontrolle):
- Der Auftragsverarbeiter gewährleistet, dass unbefugten Personen der Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet oder genutzt werden, verwehrt wird.
- Der Zutritt zu den genannten Datenverarbeitungsanlagen ist nur befugten Personen gestattet, die im Rahmen ihrer Tätigkeiten Zugriff auf personenbezogene Daten haben müssen.
- zu verhindern, dass Datenverarbeitungssysteme von Unbefugten genutzt werden können (Zugangskontrolle):
Technische Maßnahmen |
Organisatorische Maßnahmen |
Alarmanlage |
Schlüsselregelung / Liste |
Manuelles Schließsystem |
Besucher in Begleitung durch Mitarbeiter |
Sicherheitsschlösser |
Sorgfalt bei Auswahl Reinigungsdienste |
Klingelanlage mit Kamera |
|
- zu gewährleisten, dass die zur Benutzung eines Datenverarbeitungssystems Berechtigten ausschließlich auf die ihrer Zugriffsberechtigung unterliegenden Daten zugreifen können, und dass personenbezogene Daten bei der Verarbeitung, Nutzung und nach der Speicherung nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können (Zugriffskontrolle):
Technische Maßnahmen |
Organisatorische Maßnahmen |
Login mit Benutzername + Passwort |
Verwalten von Benutzerberechtigungen |
Login mit biometrischen Daten |
Erstellen von Benutzerprofilen |
Firewall |
Richtlinie „Sicheres Passwort“ |
Mobile Device Management |
Richtlinie „Clean desk“ |
Einsatz VPN bei Remote-Zugriffen |
Allg. Richtlinie Datenschutz und / oder Sicherheit |
Intrusion Prevention System |
Mobile Device Policy |
- zu gewährleisten, dass personenbezogene Daten bei der elektronischen Übertragung oder während ihres Transports oder ihrer Speicherung auf Datenträger nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können, und dass überprüft und festgestellt werden kann, an welche Stellen eine Übermittlung personenbezogener Daten durch Einrichtungen zur Datenübertragung vorgesehen ist (Weitergabekontrolle):
Technische Maßnahmen |
Organisatorische Maßnahmen |
Email-Verschlüsselung |
Weitergabe in anonymisierter oder pseudonymisierter Form |
Bereitstellung über verschlüsselte Verbindungen wie, https |
Sorgfalt bei Auswahl von Transport Personal und Fahrzeugen |
Nutzung von Signaturverfahren |
|
Technische Maßnahmen |
Organisatorische Maßnahmen |
Physische Löschung von Datenträgern |
Einsatz Berechtigungskonzepte |
Protokollierung von Zugriffen auf Anwendungen, konkret bei der Eingabe, Änderung und Löschung von Daten |
Minimale Anzahl an Administratoren |
|
Verwaltung, Benutzerrechte durch Administratoren |
- zu gewährleisten, dass nachträglich überprüft und festgestellt werden kann, ob und von wem personenbezogene Daten in Datenverarbeitungssysteme eingegeben, verändert oder entfernt worden sind (Eingabekontrolle):
Technische Maßnahmen |
Organisatorische Maßnahmen |
Manuelle oder automatisierte Kontrolle der Protokolle |
Vergabe von Rechten zur Eingabe, Änderung und Löschung von Daten auf Basis eines Berechtigungskonzepts |
|
Klare Zuständigkeiten für Löschungen |
- zu gewährleisten, dass personenbezogene Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nur entsprechend den Weisungen des Auftraggebers verarbeitet werden können (Auftragskontrolle):
Technische Maßnahmen |
Organisatorische Maßnahmen |
|
Vorherige Prüfung der vom Auftrag nehmer getroffenen Sicherheitsmaß nahmen und deren Dokumentation |
|
Auswahl des Auftragnehmers unter Sorgfaltsgesichtspunkten (gerade in Bezug auf Datenschutz und Datensicherheit |
|
Abschluss der notwendigen Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung bzw. EU-Standardvertragsklauseln |
|
Schriftliche Weisungen an den Auftragnehmer |
|
Verpflichtung der Mitarbeiter des Auftragnehmers auf Datengeheimnis |
|
Verpflichtung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten durch den Auftragnehmer bei Vorliegen Bestellpflicht |
|
Vereinbarung wirksamer Kontrollrechte gegenüber dem Auftragnehmer |
|
Regelung zum Einsatz weiterer Subunternehmer |
|
Sicherstellung der Vernichtung von Daten nach Beendigung des Auftrags |
|
Bei längerer Zusammenarbeit: Laufende Überprüfung des Auftragnehmers und seines Schutzniveaus |
- zu gewährleisten, dass personenbezogene Daten gegen zufällige Zerstörung oder Verlust geschützt sind (Verfügbarkeitskontrolle):
Technische Maßnahmen |
Organisatorische Maßnahmen |
Eine Überprüfung der Wirksamkeit der technischen Schutzmaßnahmen wird mind. jährlich durchgeführt |
Externer Datenschutzbeauftragter Masih Sediquian/TrustLane Solutions GmbH/ masih.sediquian@trustspace.io |
Zentrale Dokumentation aller Verfahrensweisen und Regelungen zum Datenschutz mit Zugriffsmöglichkeit für Mitarbeiter nach Bedarf / Berechtigung. |
Mitarbeiter geschult und auf Vertraulichkeit/Datengeheimnis verpflichtet |
Sicherheitszertifizierung nach ISO 27001, |
Regelmäßige Sensibilisierung der Mitarbeiter mindestens jährlich |
|
Externer Informationssicherheitsbeauftragter: Felix Mosler / Deudat / felix.mosler@deudat.de |
- zu gewährleisten, dass zu unterschiedlichen Zwecken erhobene Daten getrennt verarbeitet werden können:
Technische Maßnahmen |
Organisatorische Maßnahmen |
Trennung von Produktiv- und Test umgebung |
Steuerung über Berechtigungskonzept |
Trennung (Systeme / Datenbanken / Datenträger) |
Festlegung von Datenbankrechten |
- ggf. zusätzliche Maßnahmen
ANLAGE 2
(Leistungsbeschreibung)
****
-
PRODUKTBESCHREIBUNG
helloparts ist eine Software-as-a-Service-Plattform, welche es Werkstätten ermöglicht, die für eine Reparatur benötigten Ersatzteile bei den Lieferanten ihrer Wahl digital zu bestellen.
Die Plattform ist mit DMS-Systemen der Werkstätten verbunden, so dass ein durchgängig digitaler Bestellprozess erfolgt. Zusätzlich kann die Werkstatt über den von helloparts angebotenen OCR Ihre Daten für die Bestellung übermitteln.
Lieferanten erhalten über helloparts digitale Ersatzteilbestellungen der Werkstätten. helloparts verarbeitet die Daten von Werkstätten und Teilelieferanten. Die Werkstätten erhalten die aktuellen Preise und Verfügbarkeiten der Bestellung, sofern verfügbar in helloparts. Die OE-Teilenummern der Bestellungen werden auf Richtigkeit überprüft. Werkstätten erhalten über die Plattform zusätzlichen Zugang zu Lieferanten, vorausgesetzt eine Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien ist gewährleistet.
- Bestellvorgang Werkstatt
Der Bestellvorgang durch die Werkstatt beginnt mit der Auswahl des Lieferanten, bei dem die Preise und Verfügbarkeiten pro Teil und/oder pro Warenkorb angezeigt werden. - Auswahl Lieferanten
Nachdem die Preise und Verfügbarkeiten bei den ausgewählten Lieferanten abgefragt wurden, kann die Werkstatt entscheiden, welche Teile sie wo bestellen möchte und die Bestellung abschicken. - Integration Lieferanten (API oder
Webinterface)
Lieferanten können sich über eine Integration über API oder Webinterface mit digitalem Austausch von Bestell- und Lieferinformationen an helloparts anschließen.
- Automatische Teileprüfung:
- Mit der Bestellung (VIN & OE-Nummer) erhält der Teilelieferant die Information von helloparts, welche bestellten OE-Teile durch die OE-Prüfung als passend angesehen werden bzw. basierend auf den OE-Daten für das Fahrzeug geeignet sind.
- Es können auch ungeprüfte Warenkörbe an den Teilelieferanten übermittelt werden.
- SYSTEMVORAUSSETZUNGEN
Als Systemvoraussetzung ist eine schnelle Internetverbindung sowie die aktuelle Version von Google Chrome zu gewährleisten.
- SCHNITTSTELLEN
helloparts stellt gewisse Schnittstellen zu Lieferanten sowie DMS-Software bereit. - DATEN
Die Daten werden von den Werkstätten an helloparts übermittelt und mit
Informationen von helloparts an den Teilelieferanten weitergeleitet.
- BASISFUNKTIONALITÄT
Die Basisfunktionalität besteht aus dem Erfassen der Teilebestellung auf der Einkaufsplattform helloparts. Die digitalisierten Daten ermöglichen es Preise und Verfügbarkeiten der Teilelieferanten anzufragen. Die Ersatzteile werden, wenn vorhanden, mit Preisen und Verfügbarkeiten digital von den angebundenen Teilelieferanten ermittelt. Jetzt kann die Werkstatt die gewünschten Teilelieferanten auswählen und die Ersatzteile bestellen. Voraussetzung für die Bestellung ist eine gültige Kundennummer beim Teilelieferanten und eine bestehende Geschäftsbeziehung.
ANLAGE 3
(GT Motive
Nutzungsbedingungen)
GTM Nutzungsbedingungen für den Endbenutzer
GTM Motive (GTM Motive, S.L., C/ Teide, 3 - 1a Planta, Parque Empresarial La Marina,
28703 San Sebastián de los Reyes (Madrid), Spanien; nachstehend als „GTM“ bezeichnet)
liefert das Produkt (wie nachstehend definiert), das in die Webseite eines PLATTFORM-BETREIBERS eingebettet
wird und für Kunden gemäß den Nutzungsbedingungen dieses Vertrags zugänglich ist. In
diesem Vertrag werden die Lizenzbedingungen festgelegt, unter denen der Kunde das Produkt aufrufen und
nutzen kann. Er ergänzt alle bestehenden Vereinbarungen des Kunden mit dem PLATTFORM-BETREIBER. Als
solches räumt dieser Vertrag kein Zugangsrecht zu den Dienstleistungen des PLATTFORM-BETREIBERS oder
direkt zum Produkt und unabhängig von den Dienstleistungen des PLATTFORM- BETREIBERS ein.
1. DEFINITIONEN
- „Akzeptable Nutzung“ bezeichnet die Nutzung
der GTM Produkte im Rahmen des vorliegenden Vertrags, die
auf Suchanfragen im Namen des Begünstigten hinsichtlich werkstattspezifischer Aufträge,
insbesondere für die Reparatur von Schäden und Ersetzung von Ersatzteilen aufgrund von
Verschleiß, eingeschränkt ist. Demzufolge fällt es nicht unter den Bereich
„Akzeptable Nutzung“, Suchanfragen durchzuführen, die nicht in Bezug zu einem
konkreten Werkstattauftrag stehen, insbesondere gezielte Suchanfragen wie manuelle oder elektronische
(z. B. Web-Crawler) zur Ermittlung von OEM-Daten mithilfe des Produktes.
- „Vertrag“ bezeichnet die vorliegenden
Nutzungsbedingungen von GTM für den Endbenutzer zusammen mit den dazugehörigen
Anhängen, Zeitplänen und Anlagen.
- „Begünstigter“ bezeichnet eine Werkstatt, die Ersatzteile für ein bestimmtes Fahrzeug im Zusammenhang mit einem konkreten Auftrag zur Reparatur von Schäden oder Ersetzung von Ersatzteilen aufgrund von Verschleiß benötigt.
- „Kunde“ bezeichnet eine eine Werkstatt, die
sich in dem Gebiet befindet und vom PLATTFORM-BETREIBER bevollmächtigt ist, die Produkte nach
erfolgter Zustimmung zu diesem Vertrag aufzurufen und zu verwenden.
- „GT Estimate Query Cycle“ bezeichnet den
Arbeitsablauf der für die Produkte genutzten Module, welcher durch die VIN Query oder die VIN
Decoder Fahrzeugidentifizierung gestartet wird und auf den die Ermittlung der richtigen Ersatzteilnummer
folgt.
- Als „Geistige Eigentumsrechte“ gelten: (a)
alle Urheberrechte, darunter auch Urheberpersönlichkeitsrechte, Anmeldungen und
Anmeldungsanträge (einschließlich aller Verlängerungen und Erweiterungen); (b)
Computer-Softwareprogramme, -daten und -dokumente; (c) Datenbankrechte; (d) Patente, Patentanmeldungen
und alle damit verbundenen Weiterführungen, Teilanmeldungen, Neuausstellung, Gebrauchsmuster,
Geschmacksmuster, Anträge und Anmeldungen hierfür, Bescheinigung über Erfindungen; (e)
Topographien und deren Anmeldung; (f) Betriebsgeheimnisse und Eigentumsinformationen; Know-how,
Produktherstellungsprozesse und -Techniken, Pläne, Prototypen, Weiterentwicklungen,
Verbesserungen, laufende Arbeiten, Informationen über Forschung und Entwicklung und (g) weitere
Eigentumsrechte in Bezug auf die vorhergehenden Ausführungen.
- „Lizenz“ bezeichnet die nicht-exklusive
Lizenz, die dem Kunden von GTM zur Verfügung gestellt wird und die in Klausel 2 näher
definiert wird.
- „OEM“ bezeichnet Erstausrüster
(Hersteller von Originalteilen).
- „OEM-Daten“ bezeichnet den Katalog, der alle
Ersatzteile (begrenzt auf OEM-Referenzen) umfasst, die dem Ersatzteilmarkt für PKWs durch die OEM
und/oder die inländischen Fahrzeugimporteure zur Verfügung gestellt werden.
- „Partei“ oder „Parteien“
bezeichnen entweder GTM, PLATTFORM-BETREIBER oder den Kunden einzeln (Partei) oder gemeinsam
(Parteien).
- „Plattform“ bezeichnet die
E-Commerce-Plattform, die vom PLATTFORM-BETREIBER für Großhändler von
Fahrzeugersatzteilen auf dem unabhängigen Kfz-Teilehandelmarkt betrieben wird.
- „PLATTFORM-BETREIBER“ bezeichnet jede
juristische Person, die ordnungsgemäß von GTM bevollmächtigt wurde, um die GTM
Produkte in ihre Plattform zu integrieren und demgemäß einen Zugang für die Kunden
anzubieten.
- „Produkte“ bezeichnen die Produkte und
Serviceleistungen, über die GTM den Kunden OEM-Daten liefert, die zu einer konkret abgefragten VIN
passen und die zugänglich in die Plattform des PLATTFORM-BETREIBERS eingebettet sind.
- „Gebiet“ bezeichnet die geographische
Reichweite des vorliegenden Vertrags, d. h. Deutschland und Österreich.
- „VIN“ bezeichnet die
Fahrzeugidentifikationsnummer.
2. GELTUNGSBEREICH DER
LIZENZ
Nach Annahme des vorliegenden Vertrags durch den Kunden erteilt GTM dem Kunden wie nachstehend beschrieben eine nicht-exklusive Lizenz zur Verwendung des Produktes:
- Der Kunde kann das Produkt, so wie es in die Plattform des PLATTFORM-BETREIBERS eingebettet ist, verwenden, um Ersatzteilnummern (begrenzt auf OEM-Referenzen) innerhalb der entsprechenden OEM- Daten für die konkret angefragte VIN abzufragen.
- Der Kunde darf das Produkt nur für Begünstigte nutzen. In dieser Hinsicht kann der Kunde als Begünstigter betrachtet werden, wenn er eine Werkstatt betreibt und Ersatzteile für ein bestimmtes Fahrzeug im Zusammenhang mit einem konkreten Auftrag zur Reparatur von Schäden oder Ersetzung von Ersatzteilen aufgrund von Verschleiß benötigt.
- Der Kunde darf nur in der Weise eine Akzeptable Nutzung von dem Produkt machen wie in Klausel 1.1 festgelegt.
- Die Lizenz ist auf den Zugang über die Plattform eines PLATTFORM-BETREIBERS beschränkt, es sei denn, die Verwendung der Produkte ist auf Grund anderer Vereinbarungen genehmigt worden.
3. LIZENZGEBÜHREN, DIE VOM
PLATTFORM-BETREIBER ZU ENTRICHTEN SIND, UND AUFZEICHNUNG VON ABFRAGEN
- Jedwede Lizenzgebühren, die aus der Nutzung
des Produktes entstehen, werden vollständig vom PLATTFORM- BETREIBER zu Gunsten von GTM getragen.
- Für die Gebührenverrechnung protokolliert GTM
jeden Zugriff auf das Produkt und zeichnet die Abfragen der Kunden auf. Diese Informationen werden von
GTM an den PLATTFORM-BETREIBER übermittelt. Ganz
konkret protokolliert GTM jede abgefragte VIN und ordnet ihr die entsprechende Original-ID zu, die von
GTM für jede Abfrage erzeugt wird.
4. GEISTIGES EIGENTUM
- Der Inhalt, das Layout und die Logos sind urheberrechtlich
sowie durch andere geistige Eigentumsrechte geschützt. Sie alle bleiben bei GTM, dem
PLATTFORM-BETREIBER oder ihren jeweiligen Rechteinhabern. Die erlaubte Nutzung ist auf die
ausdrücklich im Rahmen des vorliegenden Vertrags gewährte Verwendung begrenzt.
- Die Kunden bestätigen, dass GTM und/oder die OEM die
einzigen Inhaber der geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf die Datenbanken, OEM-Daten und Warenzeichen
sind und dass dieser Vertrag nicht die Übertragung eines der geistigen Eigentumsrechte zur Folge
hat.
- Der Kunde darf keine Urheberrechtsvermerke oder andere
Eigentumsrechtsvermerke verändern, entfernen, verdecken oder verbergen, die sich auf der GTE
Seite, in den Produkten oder OEM-Daten befinden.
- Die Parteien müssen alle angemessenen Schritte unternehmen,
die erforderlich sind, um zu verhindern, dass Dritte die geistigen Eigentumsrechte von GTM an den
Produkten verletzen. Wenn der Kunde bemerkt, dass ein Dritter oder eins seiner Produkte ein geistiges
Eigentumsrecht von GTM an den Produkten oder an den OEM- Daten oder dass die Produkte oder die OEM-Daten
mutmaßlich die Rechte Dritter verletzen, benachrichtigt er GTM unverzüglich schriftlich
hierüber und leitet Schritte ein, die vernünftigerweise von GTM verlangt werden, um solche
Verletzungen zu verhindern oder zu beheben.
5. KEINE ABTRETUNGEN ODER UNTERLIZENZVERGABEN
- Dieser Vertrag und alle hierin enthaltenen Rechte und Pflichten beziehen sich persönlich auf den Kunden und sind nicht, weder vollständig noch teilweise, durch den Kunden ohne die vorherige schriftliche Erlaubnis von GTM abtretbar, sofern der Abtretungsempfänger ein Käufer von im Wesentlichem dem ganzen Geschäft des Kunden ist. Die hierunter fallenden Rechte und Pflichten dürfen nicht hypothekarisch gesichert oder auf andere Weise belastet werden.
- Jedwede Abtretung oder andere Änderung, die von GTM genehmigt
wurde, macht diesen Vertrag vollständig bindend und gegen Nachfolger oder
Abtretungsempfänger durchsetzbar.
6. DAUER UND BEENDIGUNG DES VERTRAGS
- Der vorliegende Vertrag tritt nach Erhalt der
Einverständniserklärung seitens des Kunden in Kraft und behält vorbehaltlich der
übrigen Bestimmungen seine Gültigkeit, bis er durch eine der Parteien gekündigt wird.
Wenn die Vereinbarung über den Zugriff des Kunden auf die Plattform des PLATTFORM-BETREIBERS
endet, endet auch automatisch der vorliegende Vertrag.
- Jede Partei ist berechtigt, diesen Vertrag jederzeit durch
schriftliche Mitteilung an die anderen Parteien innerhalb einer Frist von 3 Monaten zu kündigen.
Darüber hinaus ist jede Partei berechtigt, diesen Vertrag jederzeit durch schriftliche Mitteilung
an die anderen Parteien ohne Kündigungsfrist zu beenden, wenn:
- eine der anderen Parteien eine wesentliche Vertragsverletzung begangen hat, die unbehebbar ist oder falls sie behebbar ist, nicht von der vertragsbrüchigen Partei behoben wird, die dazu schriftlich von der anderen Partei aufgefordert wird;
- eine der anderen Parteien seinen Geschäftsbetrieb einstellt, nicht mehr in der Lage ist, fristgerecht seine Schulden zu bezahlen, zahlungsunfähig wird oder als insolvent gilt, für sein gesamtes Vermögen bzw. Geschäfts oder Teile seines Vermögens bzw. Geschäfts einen Konkurs-, Nachlass- oder Zwangsvollstrecker oder einen vergleichbaren Verantwortlichen bestellt hat, mit seinen Gläubigern einen Vergleich oder eine sonstige Vereinbarung geschlossen hat, infolge von Schulden einer ähnlichen Handlung unterliegt oder diese ergreift oder sich im Konkursverfahren befindet oder im Auftrag eines Gerichts liquidiert oder aufgelöst wird (es sei denn, dass die Auflösung zur Bildung eines zahlungsfähigen Unternehmenszusammenschlusses oder zu einer Umstrukturierung dient) oder wenn sie sich aufgrund eines in den anwendbaren Rechts- und Verwaltungsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer vergleichbaren Lage befindet.
- eine der anderen Parteien die Gültigkeit oder Inhaberschaft eines der geistigen Eigentümer der kündigenden Partei hinterfragt oder bestreitet.
- Eine Kündigung in Übereinstimmung mit dieser
Klausel lässt die zum Beendigungstermin erworbenen Rechte der Parteien unbeschadet.
7. HAFTUNG
- GTM stellt die Vertragserfüllung auf angemessene
Weise in Bezug auf Integrität, Vollständigkeit, Qualität oder Genauigkeit der
OEM-Daten sicher. GTM garantiert nicht, dass die OEM-Daten fehlerfrei, vollständig und
aktualisiert sind. GTM haftet nicht für Schäden, die aus ungenauen Daten entstehen.
- GTM haftet nicht für den Verlust von Daten,
die von Kunden eingegeben wurden.
- GTM kann nicht zu jedem Zeitpunkt den unterbrechungsfreien
Betrieb des Produktes sicherstellen und haftet nicht für Ausfallzeiten.
- Die Schadensersatzhaftung von GTM ist auf den
vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere
Zahlungsverzug oder andere Pflichtverletzungen).
- Ein Ausschluss oder eine Beschränkung der Haftung
von GTM gilt auch für die Haftung seiner Angestellten, Arbeiter, Partner, Vertreter und
Bevollmächtigten.
- Die o. g. Haftungsausschlüsse und -beschränkungen
lassen die Haftung im Falle von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten, Verletzungen
von vertragswesentlichen Pflichten, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder die Haftung
nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
8. MITTEILUNGEN
- Mitteilungen oder andere Kommunikationen im Rahmen des vorliegenden Vertrags sind in Schriftform an die folgende Adresse zu schicken:
Für GTM und PLATTFORM-BETREIBER:
GT Motive S.L, Kranhaus 1, Im Zollhafen 18, 50678
Köln
GoParts Technology GmbH, Habersaathstraße 58, 10115
Berlin
Für den Kunden:
Seine im Rahmen der Registrierung für die Plattform mitgeteilte Firmenanschrift.
- Dasselbe gilt für jedwede Vertragsänderung.
9. VERSCHIEDENES
- Der Geschäftssitz von GTM ist der Gerichtsstand. GTM ist
jedoch auch berechtigt, den Kunden beim zuständigen Gericht seines Wohnsitzes und an seinem
Geschäftssitz zu belangen.
- Der Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von GTM.
- Der vorliegende Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts (CISG).
- Sollte eine der o. a. Bestimmungen ganz oder teilweise nicht
mehr durchsetzbar sein, hat dies nicht die Ungültigkeit oder Nichtigkeit der Bestimmung und der
gesamten Vereinbarung zur Folge. Unwirksame Regelungen werden durch gesetzliche Bestimmungen ersetzt.
- Dieser Vertrag stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf deren Inhalt.
VERTRAULICHE INFORMATION